TransferCRM steuert Buchungen, Disposition, Fahrer und deutsche Rechnungen in einem System - gebaut für Mietwagenunternehmen mit Fahrer, nicht für den Taxibetrieb.
Mietwagen mit Fahrer folgen dem PBefG mit Festpreisen und geregelten Abläufen, nicht dem Taxitarif. TransferCRM ist genau dafür gebaut.
Aufträge, Fahrer und Preise verteilt auf Excel, Telefon und Chat - jede Änderung kostet Zeit und provoziert Fehler.
Generische Systeme kennen weder Festpreis-Angebote noch die geregelten Abläufe, die Mietwagen mit Fahrer nach PBefG wirklich brauchen.
Deutsche Rechnungen mit korrekter Umsatzsteuer manuell zu erstellen ist fehleranfällig und halt Ihr Team auf.
Von der Buchung bis zur Rechnung - ein Arbeitsplatz für Disponenten, Fahrer und Buchhaltung.
Aufträge in Sekunden anlegen, Fahrer und Fahrzeuge per Tastatur zuweisen und Konflikte sofort erkennen.
Ihre Fahrer erhalten Auftrag, Route und Fahrgastdaten aufs Handy - mit Status, Foto und Unterschrift.
Nehmen Sie Online-Buchungen zum Festpreis direkt auf Ihrer Seite entgegen - ohne Provision je Fahrt.
Rechnungen mit korrekter USt., Nummernkreis und PDF-Versand - mit einem Klick erstellt.
Flugnummer hinterlegen und die Abholzeit passt sich automatisch an Verspätungen an - inklusive Namensschild und Terminal.
Führen Sie mehrere Marken unter einem Konto und geben Sie Firmenkunden ein eigenes Buchungsportal.
Auftragseingang am Betriebssitz, Rückkehrpflicht, elektronische Auftragsdokumentation — das deutsche Mietwagenrecht verlangt Ordnung. Genau die liefert die Software.
Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG heißt: Beförderungsaufträge dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen — nicht auf der Straße. Nach jeder Fahrt gilt die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, es sei denn, vor Fahrtantritt oder während der Fahrt ist ein neuer Auftrag eingegangen; in Großstädten kann die Behörde zusätzliche Abstellorte zulassen.
Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass der Eingang jedes Auftrags „buchmäßig oder elektronisch — auch mittels appbasierten Systems" erfasst und ein Jahr aufbewahrt wird. Dazu kommen die Genehmigung der Behörde (auf höchstens fünf Jahre befristet, mit Fachkundeprüfung) und der Personenbeförderungsschein jedes Fahrers, ebenfalls befristet und an Untersuchungen gebunden.
Ein CRM ist damit kein Komfort-Extra, sondern exakt die Dokumentationsform, die § 49 PBefG selbst vorsieht — mit Zeitstempel, Historie und Export.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind Ihre Genehmigungsbehörde und der aktuelle Gesetzesstand.
Starten Sie Ihre kostenlose Testphase und wickeln Sie die erste Fahrt noch heute ab.